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Der PGR (Pfarrgemeinderat) wird von den wahlberechtigten Mitgliedern der Kirchengemeinde alle vier Jahre gewählt. Er berät und beschließt alle Angelegenheiten, die für die Gemeinde von Bedeutung sind (finanzielle Dinge ausgenommen - hier ist ein anderes Gremium - der Verwaltungsrat zuständig). Der PGR tagt mindestens vier mal pro Jahr. Protokolle von jeder Sitzung werden angefertigt.
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